Bundesversammlung beschließt Wesensbeurteilung im SV

Die Bundesversammlung des SV hat einstimmig beschlossen, eine Wesensbeurteilung im SV – zunächst auf freiwilliger Basis und ohne Ausschlusskriterium – anzubieten.

Die in der Wesensbeurteilung getroffenen Aussagen und Anforderungen dienen vorrangig dem Nachweis umweltsicherer und gesellschaftsverträglicher Hunde. Sie werden aber auch als Ergänzungsprüfung für unsere Gebrauchshundeanforderungen herangezogen. Die Wesensbeurteilung umfasst die Feststellung von Verhaltenseigenschaften des Hundes, die sich auf der Grundlage erblicher Anlagen unter dem Einfluss der bereitgestellten Aufzucht-, Entwicklungs- und Haltungsqualitäten offenbaren.

Zugelassen sind Hunde im Alter vom 9. bis zum vollendeten 13. Lebensmonat. Solange die Beurteilung auf freiwilliger Basis durchgeführt wird (bis BV Mai 2017), werden auch Hunde beurteilt, die nicht in das Zeitfenster passen.

Aus diesem Anlass haben wir ein PDF Dokument und einen Link (unter Punkt Training) zum Seite des Schäferund Vereins (SV) auf unsere Seite gestellt, um allen interessierten Informationen aus 1. Hand zur Verfügung zu stellen.

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